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Wo zwickt´s bei WO ZWICKT'S?

Wo zwickt´s bei WO ZWICKT'S?
Zunächts hier geht´s zu Wo zwickt´s auf der Zwickau-Webseite: Wo zwickt´s? An der Einmündung Niederhohndorfer / Altenburger Straße befinden sich Schlaglöcher, die beim Abbiegen unvermeidlich getroffen werden. Diese Schlaglöcher über das Portal"WO ZWICKT'S" zu melden war nicht möglich, da unter der Kategorie Straßen- und Gehwegschäden keine Eintragungen vorgenommen werden können. Diese Funktion scheint derzeit gesperrt zu sein. Meine Fragen hierzu: Was sollte ich Bürgern raten, die vor dem gleichen Problem stehen und sich dann an mich als Stadtrat wenden? Ein solcher Fall ereignete sich erst letzte Woche im Zusammenhang mit dem Zustand der Schulstraße. Wann wird die Funktion der Kategorie „Straßen- und Gehwegschäden“ wieder freigeschaltet? Sehr geehrter Herr Stadtrat Drechsel, Ihre Anfrage für die heutige Sitzung kann ich wie folgt beantworten. Über das Portal „Wo Zwickt´s?“ gingen immer zahlreiche Meldungen zu Straßenschäden ein, wobei es selten möglich war diese sofort zu beheben und dies auch mitzuteilen. Die Melder erhielten häufig eine automatische Antwort, dass vom Schaden derzeit keine akute Gefahr ausgehe und dieser im Rahmen der begrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten behoben werde. Eine terminliche Zusage war ebenso nicht möglich. Die bauliche Maßnahme wurde vom Tiefbauamt entsprechend Aufwand und Priorität gewer- tet, in den Arbeitsplan aufgenommen und meist erst viel später umgesetzt. Damit schuf die Kategorie „Straßen- und Gehwegschäden“ eine Erwartungshaltung, welche nicht er- füllt werden konnte und hat trotzdem viel Personalkapazität gebunden. Aus diesen Gründen prüft die Stadtverwaltung, wie sie als Straßenbaulastträger über die Rubrik „Straßen- und Gehwegschäden“ besser in die Lage versetzt werden kann, eine Priorisierung des eigenen Handelns vorzunehmen. Diese Rubrik wurde daher vorüberge- hend deaktiviert. „Wo Zwickt´s?“ ist ausdrücklich nicht dazu geeignet akute Gefahren zu melden. Hierüber kann das Tiefbauamt in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail informiert werden. So besteht auch die Möglichkeit, direkt mit der hinweisgebenden Person in Kontakt zu treten und zu klären, ob es sich tatsächlich um einen verkehrsgefährdenden oder lediglich un- kritischen, meist nur optischen Schaden handelt. Eine Freischaltung der Kategorie ist deshalb derzeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen Silvia Queck
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