Gefragt und NachgehaktAllgemein
Wie sieht es denn hier aus?
Zuständig für die Überwachung (auch Kontrollen) bzw. Ahndung bei Verstößen ist das LRA Zwickau (die untere Abfallbehörde bzw. das Amt für Abfallwirtschaft). Die Zuständigkeit der Stadt Zwickau liegt in der Kontrolle einer ordnungsgemäßen Straßenreinigung, soweit die Reinigungspflicht nach Satzung bei Grundstückseigentümer liegt. Werden illegale Abfälle im Rahmen des Außendienstes festgestellt oder gemeldet („Wo Zwickt ́s“, o.a.), werden die Sachverhalte an das verantwortliche Fachamt der Stadt bzw. im Landkreis zur weiteren Veranlassung weitergegeben. Im vorliegenden Fall betrifft es Flächen, für die der Freistaat Sachsen (vertreten durch den Staatsbetrieb Staatliches Immobilienmanagement – SIB) zuständig ist.