FraktionAnträge
Aus für Straßenbahn zum Bahnhof trotz Änderungsantrag
"Die Aufgaben des Auftragnehmers beziehen sich sowohl auf Bus – als auch auf Straßenbahn Verkehrsleistungen der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt zu jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrages sicher, dass die dafür erforderlichen Betriebseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben, gewartet, Instand gehalten, bei Bedarf in Stand gesetzt oder ausgetauscht und im Falle abgängiger Anlagen Teile ersetzt werden, so dass eine reibungslose Verkehrsversorgung gewährleistet ist. Die Substanz der ÖPNV Infrastruktur ist zu erhalten."Demnach hat der Auftragnehmer seiner Vertragserfüllung nachzukommen. Die Schienen der Umfahrung am Hautbahnhof liegen seit 1989 und damit seit 31 Jahren. Zum Vgl. die durchschnittliche Nutzungsdauer laut Bundesfinanzministerium beträgt 25 Jahre. Damit hätten die Gleise bereits 2014 gewechselt werden können. Dies sollte der Betriebsführer wissen, denn er ist dafür verantwortlich. Unser Änderungsantrag sollte infolgedessen:
- Die Oberbürgermeisterin in Ihrer Funktion als Gesellschafter dazu beauftragen, dass zeitnah eine Reparatur der verschlissenen Straßenbahngleise am Hauptbahnhof erfolgt - sprich Vertragserfüllung
- Die Reparatur ist so auszuführen, dass ein sicherer Betrieb der Strecke mit minimal möglichem Aufwand, bis zur Beendigung der Bauarbeiten am Bahnhofsvorplatz mit neuer Gleisführung gewährleistet ist.
- Die Verantwortlichkeiten, die zur Stilllegung der Straßenbahnlinien 5 und 7 geführt haben, rechtssicher aufzuklären und dem Stadtrat in seiner Sitzung im Mai 2020 als Beratungsvorlage vorzulegen - als Reaktion auf die Vertragsverletzung
Bürger für ZwickauStadtratÖPNVHauptbahnhofStraßenbahn