Gefragt und NachgehaktAllgemein
Startbrücke in der Glück-Auf-Schwimmhalle
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.03.2023 möchte ich wie folgt beantworten. Ein Schreiben des Herstellers, wie von Ihnen benannt, ist dem Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau nicht bekannt. Es liegt allerdings eine Beurteilung des Eigentümers der Glück-Auf-Schwimmhalle vor, welche ein Verfahren der Startbrücke auch ohne die Sensoren zur Abfrage des Verriegelungsstatus legitimiert. Die Startbrücke wird seit Mitte März 2023 wieder regelmäßig verfahren.